Information zur Selbsttestung und Quarantäneregelung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit dem 10.09. 2021 gelten neue Regeln zur häuslichen Isolation. Danach werden, soweit die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, in der Regel nur noch positive Indexfälle in die häusliche Isolation / Quarantäne entlassen. Die Regelungen nach denen auch Sitznachbarn als Kontaktpersonen der „Kategorie 1“ prinzipiell in die häusliche Isolation entlassen werden, fällt weg.

Bei Schülerinnen und Schülern, welche einen engen Kontakt mit einer nachweislich positiv getesteten Person hatten, gilt eine Quarantäne von zunächst 5 Tagen. Treten keine Symptome auf, kann ein PCR-Test bei einem Arzt oder Testzentrum gemacht werden. Ist das Ergebnis „negativ“, so kann der Schulbesuch durch diese „Freitestung“ wieder erfolgen.

Ab dem 20.09. 2021 wird im Rahmen der Neuregelung dreimal pro Woche ein Selbsttest an unserer Schule durchgeführt (Montag, Mittwoch, Freitag). Vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler sind bei Vorlage des Nachweises von der Pflicht zur Selbsttestung ausgenommen, dürfen jedoch selbstverständlich freiwillig noch an den Testungen teilnehmen.

Sollten Sie uns besuchen, um z. B. ein Elterngespräch oder eine Veranstaltung wahrzunehmen, bringen Sie bitte einen Nachweis zu 3G mit. Herzlichen Dank!

Wir sind sehr stolz auf unsere Schülerschaft, welche die Selbsttestung sehr gut und gemeinsam mit den Lehrkräften durchführt. Dies zeigt ein hohes Verantwortungsbewusstsein unserer gesamten Schülerschaft.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Schulleitungsteam der Gesamtschule Oppum