Schulstart 20/21

WICHTIGE ELTERNINFORMATION
zum Schulstart am 12. August 2020

 

Liebe Eltern,
nach der außergewöhnlich langen Pause können wir Schulen wieder den Regelbetrieb
aufnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler werden ab nächstem Mittwoch Unterricht in allen
Fächern erhalten, d.h. die Schulpflicht gilt für alle.
Die Klassen starten am Mittwoch, den 12. August 2020 (nur am 1. Schultag!) zu diesen
versetzten Zeiten:

8.00 h: 6a, 6b, 7a, 7b, 8a, 8b, 9a, 9b
8.15 h: 6c, 6d, 7c, 7d, 8c, 8d, 9c, 9d
8.30 h: 6e, 7e, 8e, 9e

Die Schüler erhalten dann ihre neuen Stundenpläne, die ab Donnerstag, den 13. August
2020 gelten. An diesem Tag werden auch die neuen 5.Klässler eingeschult.
Der Unterrichtsbetrieb in Zeiten einer Pandemie kann aber nur unter festgelegten Hygienemaßnahmen
stattfinden. Diese hat das Ministerium für alle Schulen des Landes am
03. August festgelegt. Wesentlich ist, dass auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine
generelle Maskenpflicht besteht.
Die Schüler- und Lehrerschaft muss vorläufig in der Schule, auch während der
Unterrichtszeit, einen Mund-Nasenschutz tragen.

Wir bitten Sie daher Ihre Kinder so auszustatten, dass die Maske mindestens 1x täglich
gewechselt werden kann. Da uns vermutlich noch einige heiße Tage bevorstehen, halten wir
einen Austausch für unumgänglich.
Ansonsten gelten in unserer Schule weiterhin die Hygieneregeln, die Ihren Kindern bereits
bekannt und vertraut sind. Sie werden zu Schuljahresbeginn noch einmal im Klassenverband
besprochen:

    • Es besteht eine durchgängige Maskenpflicht, sie gilt für alle mit dem Betreten des
      Schulgeländes. (Vorgabe des MSB)
    • Der Abstand von 1,5 m muss gewahrt werden.
    • In den Klassenräumen haben die Schüler/-innen feste Sitzplätze, damit die
      Rückverfolgbarkeit im Falle einer Erkrankung an Covid 19 gewährleistet ist.
    • Es wird konstante Gruppenzusammensetzungen geben.
    • In den Pausen sind nicht immer alle Schüler zur gleichen Zeit auf dem Schulhof.
    • Beim Betreten der Klassenräume müssen die Hände gewaschen werden.
    • In der Schule sind Laufwege, Ein – und Ausgänge vorgegeben.
    • Besonderheiten gibt es in den Fächern Sport und Musik. Sportunterricht findet
      vorläufig nur im Freien statt, im Musikunterricht darf vorläufig nicht gesungen werden,
      auf den Einsatz von Blasinstrumenten wird vorläufig verzichtet.
    • Liegen Vorerkrankungen bei Schülerinnen und Schülern oder Angehörigen vor darf
      nur im besonderen Ausnahmefall vom Unterricht beurlaubt werden. Die betroffenen
      Schüler/-innen sind zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Alle dort
      erbrachten Leistungen werden beurteilt.
      Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt zu den Abteilungsleitungen auf, um sich zu
      informieren.
    • Ein Kind darf nur gesund zur Schule kommen. D.h. bei Durchfall, Übelkeit, Erkältungssymptomen usw. muss das Kind grundsätzlich
      24 h zu Hause beobachtet werden, kommt Fieber oder Husten hinzu, sollte das
      diagnostisch abgeklärt werden.

Unter diesem Link finden Sie das ganze Konzept des Schulministeriums:

Link Schulministerium

Wir bitten Sie Ihre Kinder pünktlich zum jeweiligen Unterrichtsbeginn zur Schule zu schicken
und nicht früher, damit wir die Distanz wahren können. Derzeit denken wir noch über die
Möglichkeiten der Verpflegung in der Schule nach. Hier bedarf es aber noch einiger
Absprachen, über die wir Sie dann informieren werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher
immer etwas zu essen und zu trinken mit.
Wir sind zuversichtlich, dass wir diese Situation weiterhin erfolgreich gemeinsam bewältigen
werden, so dass keiner Schaden nimmt. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben.
Wir freuen uns Ihre Kinder in der kommenden Woche wieder in der Schule zu sehen und
wünsche Ihnen alles Gute. Bis bald!

Krefeld, den 05.08.2020

Mit freundlichen Grüßen

B.Oelmüllers-Hoff
Schulleiterin